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Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn

Anlagerichtlinien für die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn

Deutsche Stiftungtreuhand AG

Informationen zur Stiftungserrichtung

Vorwort

Die Förderung der Lebens- und Arbeitsstandorte in unserer Region ist eine nachhaltige Zielsetzung unseres Hauses. Dies geschieht zum einen durch ein flächendeckendes Angebot kreditwirtschaftlicher Leistungen auf höchstem Niveau, zum anderen durch unser Engagement für die Menschen unserer Region.

Die soziale Marktwirtschaft ist dabei nicht alleine Aufgabe der Kommunen, sondern - schon aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten öffentlicher Haushalte - wohlverstandene Bürgerpflicht.

Wer stiftet, handelt zum Wohle der Gemeinschaft und unterstützt den heimischen Wirtschafts- und Kulturraum. Wir sind als heimische Flächensparkasse schon aufgrund unseres öffentlichen Auftrages in besonderem Maße mit den Bürgerinnen und Bürgern in unserer Region verbunden. Als „Motor" der heimischen Wirtschaft engagieren wir uns in besonderem Maße für Jugend, Sport, Umwelt- und Naturschutz sowie Kultur im Landkreis.

Mit der Initiative „Werte stiften" geben wir Ihnen ein Instrument an die Hand, das es Ihnen ermöglicht, als Stifter in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn" Ihre ganz persönliche Verbundenheit mit der Region zum Ausdruck zu bringen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Damit sichern Sie die nachhaltige Erhaltung und Nutzung bekannter sozialer, kultureller und mildtätiger Einrichtungen vor Ort. Die Stiftergemeinschaft bündelt dabei das Wirken vieler einzelner Stifter für individuell bestimmbare Zwecke. Als Stifter profitieren Sie dabei vom Know-how der Stiftergemeinschaft in Form

  • höherer Stiftungserträge durch eine gemeinschaftliche Anlage des Stiftungsvermögens
  • einer äußerst unkomplizierten Stiftungserrichtung
  • einer professionellen Stiftungsverwaltung

Ihr Engagement für unsere Heimat wird vom Staat durch die steuerliche Abzugsfähigkeit Ihrer Stiftungszuwendung innerhalb bestimmter Höchstgrenzen gefördert. Die Stiftergemeinschaft ist Ausdruck unseres und Ihres gesellschaftlichen Engagements. Sie ist ein Zeichen für die Übernahme von Verantwortung für das Gemeinwohl und vereint unser Know-how mit Ihrem ganz persönlichen Einsatz zum Wohle der prosperierenden Entwicklung unserer Region.

Die „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn vereinigt Menschlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Werden auch Sie Teil dieser humanökonomischen Verbindung, denn

„Ohne Wirtschaftlichkeit schaffen wir es nicht, ohne Menschlichkeit ertragen wir es nicht".

Ihre
Sparkasse Rottal-Inn

Details

Mit der Stiftergemeinschaft will die Sparkasse Rottal-Inn den Bürgerinnen und Bürgern der Region Rottal-Inn ein „Instrument" an die Hand geben, sich als Stifter dauerhaft gemeinnützig zu engagieren.

Die „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn" ist eine sogenannte nichtselbstständige Stiftung, auch Treuhandstiftung genannt.  Sie ist - einfach gesagt - ein Zusammenschluss vieler Stifter unter einem Dach. Das Stiftungskapital wird gemeinsam verwaltet und angelegt. Die professionelle Verwaltung der Stiftungen wird von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG zentral übernommen.

 Der Stifter kann die aus den Erträgen seines Stiftungskapitals zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Die Errichtung einer Stiftung in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn" ist durch Ihre Unterschrift ganz einfach möglich. Selbstverständlich kann der Stifter die Stiftung auch persönlich repräsentieren, z.B. bei der Überreichung eines Schecks an die geförderte Einrichtung.

Warum stiften

Unsere Region ist lebendig, weil die Menschen, die hier leben, sie gestalten. Die Heimat verliert an Attraktivität, wenn Kultureinrichtungen ihr Programm einschränken, Schulen baufällig werden oder Kindergärten schließen. Denn unsere Heimat ist geprägt vom zwischenmenschlichen Miteinander der Bürgerinnen und Bürger.

Wenn die Lebensqualität einer Region durch die beschriebenen Einschnitte sinkt, dann sind diejenigen gefragt, die im Leben mit hoher Leistungsbereitschaft und viel Verantwortung für andere beweisen, wie man Dinge zum Wohle einer Region verändert. Kurz: Sie sind gefordert! Eine Stiftung in der "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn" ist das ideale Werkzeug dafür.

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn unterstützt u.a. die Kulturarbeit, die Heimatpflege, die Altenhilfe, das öffentliche Gesundheitswesen, Erziehung und Kinderschutz in unserer Region. Weitere Stiftungszwecke finden Sie in der Stiftungssatzung unter §2 auf Seite 19 des Prospekts. Wenn auch Sie sich als Stifter engagieren möchten, hält Ihr Berater der Sparkasse Rottal-Inn ausführliche Informationen zur „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn" bereit. Sie stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch sehr gerne zur Verfügung.

Gute Gründe, warum Sie Werte stiften sollten!

  • Mit einer Stiftung können Sie ein persönliches Andenken an Ihre Ahnen, Ihren Lebenspartner oder sich selbst schaffen.
  • Mit einer Stiftung können Sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, Ihrer Heimat etwas Gutes tun und über Ihr Leben hinaus wirken.
  • Bei einer Stiftung wissen Sie sicher, welches Projekt mit Ihrem Vermögen dauerhaft gefördert wird.
  • Stiften können Sie entweder anonym oder mit öffentlichem Bekenntnis - das ist Ihre freie Entscheidung.
  • Eine Stiftung gilt ewig; viele Stiftungen haben Jahrhunderte überdauert und wirken noch immer segensreich.
  • Wer stiftet, wird vom Staat belohnt, denn die Stiftungsbeträge können Sie steuerlich geltend machen.
Zuwendungsmöglichkeiten

Zuwendungsmöglichkeiten

Spenden hilft kurzfristig - stiften hilft dauerhaft Steuerliche Vorteile
Spenden / Zustiftungen Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Zustiftungen erhöhen den Vermögensstock Ihrer Stiftung Jährlich sind 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig
(Zu-) Stiftungen zu Lebzeiten Ihre (Zu-)Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn trägt Ihren Namen. Sie bestimmen welcher Zweck aus den anteiligen Erträgen Ihres Stiftungsvermögens verfolgt werden soll. Die empfohlene Mindestzuwendung beträgt Euro 10.000,-- Zusätzlich können Zuwendungen in den Vermögensstock von Stiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- je Ehegatten innerhalb
eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden
Erbeinsetzung / Vermächtnis Ihre (Zu-)Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn wird per Testament oder Erbvertrag Erbin oder Vermächtnisnehmerin. Auch hierbei können Sie individuell festlegen welcher Zweck aus den Erträgen Ihres Stiftungsvermögens verfolgt werden soll. Ein Kuratorium von bis zu sieben Mitgliedern wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge Ihrem letzten Willen entsprechend verwendet werden Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit
(Zu-) Stiftung durch Erben (Zu-)Stiftung geerbten Vermögens durch die Erben Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall führt zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer für diesen Vermögensteil  

 

Steuerliche Förderung

Einkommensteuer
Der Stifter kann seine Zuwendung steuerlich in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn" zu 100 % als Sonderausgabe innerhalb folgender Höchstgrenzen geltend machen:

  • Jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte, oder bei Selbständigen und Gewerbetreibenden wahlweise 4 o/oo der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, wobei der höhere Betrag maßgeblich ist
  • Zusätzlich können Zuwendungen in den Vermögensstock von Stiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- je Ehegatten innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden
  • Eintragung in die Lohnsteuerkarte bzw. Kürzung der Einkommensteuervorauszahlung ist möglich

Schenkung- / Erbschaftsteuer
Die Zuwendung in den Vermögensstock der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn" ist von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, da die Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dient.

Aufgaben der Stiftung
Die „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Der Stifter kann den Empfänger der auf sein Stiftungskapital anteilig entfallenden Erträge im Rahmen der Stiftungszwecke frei bestimmen. Sofern der Stifter selbst keinen Empfänger festgelegt hat, entscheidet ein Kuratorium, das aus bis zu sieben Personen besteht, über die Verwendung der Stiftungserträge. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sofern vom Stifter gewünscht, kann die Stiftung einen Teil der Erträge dazu verwenden, das Andenken an den Stifter zu ehren und sein Grab zu pflegen.

Spenden

Unsere Region braucht Ihre großzügige Unterstützung! Wo ist es schöner als hier? - Nirgends! Helfen Sie mit, dass es so bleibt.

Wenn auch Sie sich als Stifter für die Region Rottal-Inn engagieren möchten, halten Ihre persönlichen Beraterinnen und Berater oder die Stiftungsexperten der Sparkasse Rottal-Inn ausführliche Informationen zur „Stiftergemeinschaft Rottal-Inn" bereit. Sie stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch sehr gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich nimmt die "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rottal-Inn" auch gerne Spenden entgegen. Wohin die Spendengelder im Einzelnen fließen, entscheidet ein Kuratorium, das aus bis zu sieben Personen besteht. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig.

Bankverbindung:

Empfänger: DT Deutsche Stiftungstreuhand AG
Bank: Sparkasse Rottal-Inn
IBAN: DE41743514300022247365
BIC: BYLADEM1EGF
Verwendungszweck: Spende Stiftergemeinschaft

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner

Peter Bauer
Wertpapierspezialist
Telefon 08721 1200-8843
peter.bauer@spk-ri.de

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