Für Arbeitnehmer lohnt es sich jetzt umso mehr, Teile des Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung zu stecken. Denn ein neues Gesetz (das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG) sorgt für mehr Unterstützung – von staatlicher Seite und vom Arbeitgeber.
Seit 2019 ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent in Ihre neue Direktversicherung miteinzuzahlen, soweit er Beiträge zur Sozialversicherung spart. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In einigen Tarifverträgen können andere Regelungen greifen.
Nutzen Sie diesen bequemen und steuerbegünstigten Weg, um Ihre Rente aufzustocken. Oder lassen Sie sich am Vertragsende einfach das volle Kapital auszahlen. So oder so: Für Entspannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihr Berater über alles Weitere.
Seit Januar 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Stärkung Ihrer Betriebsrente. Das BRSG soll die Betriebliche Altersversorgung für Sie noch attraktiver machen.
Ökonomischer und mit weniger Risiko: Das Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente bringt Arbeitgebern genauso Vorteile. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der bAV-Reform indem sich die Mitarbeiterbindung erhöht. Mit der passenden betrieblichen Vorsorge für Mitarbeiter präsentieren sich Firmen als attraktiver Arbeitgeber.
Seit Januar 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz – das neue Gesetz zur Stärkung Ihrer Betriebsrente. Das BRSG soll die betriebliche Altersversorgung für Sie noch attraktiver machen.
Ökonomischer und mit weniger Risiko: Das neue Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente bringt Arbeitgebern genauso Vorteile. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der bAV-Reform. Mit der passenden betrieblichen Vorsorge für Mitarbeiter präsentieren sich Firmen als attraktiver Arbeitgeber.